Kosten werden aus Rücklage getragen
Der Kirchenvorstand hat auf seiner Novembersitzung beschlossen, die ab dem 01. Januar 2017 vom Kirchenkreis vorgeschlagene Kürzungsvorgabe um jeweils 10 % des Stundenumfangs im nebenamtlichen Bereich nicht umzusetzen. Die Stellen der Küsterin und der Sekretärin werden dementsprechend im Planungszeitraum 2017 - 2022 im jetzigen Umfang erhalten bleiben. Da die anfallenden Arbeiten nicht weniger werden, widerspricht eine Kürzung der gerechten Entlohnung von Mitarbeitenden.
Die Kosten werden aus der Personalkostenrücklage getragen, die sich in der Zeit der Kürzung der Pfarrstelle auf 75% angesammelt hat. Diese Kürzung war auf Vorschlag des Kirchenkreises und mit Zustimmung des Kirchenvorstands 2011 vorgenommen worden. Der Differenzbetrag zwischen der vollen und der reduzierten Stelle wurde dem Haushalt der Kirchengemeinde gutgeschrieben. Den zu erwartenden Fehlbetrag (nach jetziger Schätzung € 3590,00) hofft der Kirchenvorstand durch Kollekten und Spenden in den kommenden Jahren absichern zu können.
Der KV behält sich jedoch vor bei einer ggfs. anstehenden Neubesetzung der Stellen, die Kürzung um 10 % wirksam werden zu lassen.